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Arbeitssicherheit Ein Service der Salla Consulting

Ihre Fachkraft für
Arbeitssicherheit in Mainz

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) stehen wir regional in Mainz an Ihrer Seite, um Ihre Arbeitsumgebung sicherer zu gestalten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung, um Ihre Sicherheitsziele zu erreichen.

Externe Sifa Mainz
Arbeitssicherheit Mainz

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) in Mainz

Bei Salla Consulting verstehen wir die Herausforderungen, denen sich Unternehmen täglich stellen müssen. Mit unserer Expertise als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Unsere Dienstleistung bietet maßgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Unsere Betreuung zielt darauf ab, eine Kultur der Sicherheit zu schaffen, die integraler Bestandteil Ihrer Unternehmensidentität wird.

Wir arbeiten Hand in Hand mit Ihnen, um sicherheitsrelevante Prozesse zu optimieren, Risiken systematisch zu minimieren und das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter für Arbeitssicherheit zu schärfen. Setzen Sie auf Salla Consulting als Ihren Partner für Arbeitssicherheit. Mit uns investieren Sie in eine sichere, produktive Zukunft für Ihr Unternehmen.

Über uns
Unterschrift Michael Salla
Michael Salla,
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) in Mainz
Arbeitssicherheit (Sifa) in Mainz
<h3>Betriebsbegehungen</h3>

Betriebsbegehungen

Erhalten Sie einen Überblick über Ihren aktuellen Sicherheitsstatus. Wir identifizieren Potenziale und schlagen gezielte Maßnahmen vor.

<h3>Fachschulungen</h3>

Fachschulungen

Bilden Sie Ihr Team weiter. Unsere maßgeschneiderten Schulungen fördern Bewusstsein und Kompetenz im Bereich Sicherheit.

<h3>Behördenbegleitung</h3>

Behördenbegleitung

Vermeiden Sie Fallstricke. Wir stehen Ihnen bei Kontrollen von BG und Gewerbeaufsichtsamt kompetent zur Seite.

<h3>Gefährdungsbeurteilungen</h3>

Gefährdungsbeurteilungen

Erkennen Sie Risiken frühzeitig. Mit unserer Expertise gewährleisten Sie einen sicheren Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter.

Wer ist verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen?

Wer ist verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen?

Diese Verpflichtung wird durch die Vorschrift BGV A 6 "Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die von dem jeweiligen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung herausgegeben wird, näher bestimmt. Generell müssen Betriebe, auch solche mit nur einem Mitarbeiter, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen. Abhängig von der potenziellen Gefahr, die von der Tätigkeit des Unternehmens ausgeht und seiner Größe, definiert die BGV A 6 die Mindestzeiten, die Sicherheitsfachkräften für ihre Aufgaben zur Verfügung stehen müssen.

Was sind die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Was sind die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist dafür zuständig, den Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsschutzes zu beraten und zu unterstützen. Diese Aufgaben umfassen beispielsweise die Beratung bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Bewertung von Arbeitsbedingungen sowie das regelmäßige Überprüfen des Betriebs auf Sicherheitsmängel. Die Aufgaben sind detailliert in § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) festgelegt.

Was ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)?

Was ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)?

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist eine spezialisierte Person oder ein Dienstleister, der Unternehmen dabei unterstützt, gesetzliche Vorgaben im Bereich Arbeitsschutz und -sicherheit zu erfüllen. Im Gegensatz zu einer internen SiFa ist die externe SiFa nicht fest im Unternehmen angestellt.

Wie wird die Einsatzzeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt?

Wie wird die Einsatzzeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt?

Für die Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine festgelegte Mindesteinsatzzeit vorgesehen, die in Abhängigkeit von Faktoren wie Unternehmensgröße und potenziellem Risiko in der BGV A6 der jeweiligen Berufsgenossenschaft bestimmt wird.

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